Prozessbeginn: „Heparin-Mörder“ gesteht fünf von sieben Tötungen

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Siebenfacher Mord und zehnfacher Mordversuch – so lautet die Anklage, wegen der am Montagvormittag der ehemalige Krankenpfleger Petr Zelenka zum ersten Mal nach langen Ermittlungen vor dem Gericht stand. Von der Öffentlichkeit wurde das Gerichtsverfahren gespannt erwartet:

Jan Herout,  Anwalt von Petr Zelenka,  vor den Journalisten  (Foto: ČTK)
„Petr Zelenka soll den Beschädigten das Medikament Heparin verabreicht haben, das Blutungen und massiven Blutverlust zur Folge hatte, so dass Bluttransfusionen durchgeführt oder Heparin bindende Arzneien verabreicht werden mussten. Dadurch hat er den betroffenen Personen große gesundheitliche Komplikationen zugefügt, sieben von ihnen sind gestorben.“

Mit diesen Worten fasste Staatsanwältin Lenka Faltusová noch vor dem Prozess den Fall des 31-jährigen Petr Zelenka für den Tschechischen Rundfunk zusammen. Zum Verlesen der Anklageaschrift im Gerichtssaal brauchte sie dann aber immerhin ganze 20 Minuten. Den Ermittlungen zufolge soll Zelenka, für den sich hierzulande die Bezeichnung „Heparin-Mörder“ eingebürgert hat, das blutgerinnungshemmende Arzneimittel von Mai bis September 2006 im Krankenhaus von Havlíčkův Brod nachweislich insgesamt 17 Patienten verabreicht haben. Vermutlich jeweils kurz vor Ende seines Schichtdienstes in der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin, zumeist aber Patienten, die er nicht zu pflegen hatte.

Der erste Patient starb am 16. Juni, das letzte seiner vermutlichen Opfer am 24. September. Zwei Tage später, als der Verdacht der Krankenhausleitung eindeutig auf Zelenka fiel, wurde ihm gekündigt. Der ehemalige Krankenpfleger gestand vor dem Gericht, in fünf Fällen das Medikament Heparin verabreicht zu haben, bei den restlichen Fällen konnte er sich nach eigenen Worten an keine Einzelheiten mehr erinnern. Und wie begründet er sein Vorgehen? Die Nachrichtenagentur ČTK zitierte Zelenkas Begründung:

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„Ich wollte etwas tun, Action, ich wusste, wenn ich Heparin verabreichen werde, kommt ein Arzt und es wird etwas passieren.“

Diese Idee sei ihm wiederholt in den Sinn gekommen, es sei nicht zu stoppen gewesen. Zelenka behauptete, dass er damals unter starken psychischen Problemen gelitten und Medikamente genommen habe. Er habe sich aber nie als Mörder gefühlt, sei nie in die Arbeit gekommen, um zu töten, so der Angeklagte wörtlich. Im Gutachten von Experten, die ihn untersucht haben, wird als das Hauptmotiv von Zelenkas Handlung angegeben, dass er unter dem so genannten Burnout-Syndrom gelitten habe, durch übergroße Belastung also ausgebrannt gewesen sein.

Dem Täter droht die höchste Freiheitsstrafe; lebenslanger Freiheitsentzug. Bis zum Urteil wird es jedoch noch einige Zeit dauern. Eine finanzielle Entschädigung für die betroffenen Familien wie auch die möglicherweise höchste Strafe für den Täter können aber nur eine kleine Genugtuung für die Angehörigen der Opfer sein. Strengere Kontrollmaßnahmen, die mittlerweile in einigen Krankenhäusern eingeführt wurden, dürften Sinn machen. Luboš Olejár, Präsident des Verbandes tschechischer Patienten, ist davon überzeugt:

„Wenn die Arzneien gegen zwei Unterschriften oder unter Kontrolle einer zweiten Dienst habenden Person ausgegeben werden, das kann den Aufenthalt des Patienten im Krankenhaus sicherer machen.“