Schloss Opocno: Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof?

Schloss Opocno (Foto: CTK)
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Am Donnerstag gab es wieder einmal eine Aufsehen erregende Wendung in einem umfangreichen Restitutionsprozess. Nachdem in letzter Zeit diverse Eigentumsansprüche des in Argentinien lebenden Frantisek Josef Kinsky die Öffentlichkeit in Atem gehalten hatten, steht diesmal der Name eines anderen Adelsgeschlechts im Mittelpunkt: Colloredo-Mansfeld. Das ostböhmische Schloss Opocno, das die Familie im Jahr 2003 zurückerhalten hatte, könnte nun doch dem Staat gehören. Gerald Schubert berichtet:

Schloss Opocno  (Foto: CTK)
Kollaboration mit den Nazis wird man dem 1990 verstorbenen Josef Colloredo-Mansfeld wohl kaum vorwerfen können. Bereits die deutschen Besatzer des so genannten Protektorats Böhmen und Mähren hatten ihn und seine Familie enteignet, Josef Colloredo-Mansfeld selbst wurde umgesiedelt und zur Zwangsarbeit verpflichtet. Adelig zu sein bedeutete eben ganz und gar nicht, zu den Liebkindern der Nationalsozialisten zu gehören.

Um das ostböhmische Schloss Opocno, das der Familie einst gehörte, ist bereits Anfang der neunziger Jahre ein Rechtsstreit entbrannt, der sich seither schier endlos hinzog. Aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Bezirksgerichtes in Rychnov nad Kneznou, die dann auch vom Landesgericht Hradec Králové (Königgrätz) bestätigt wurde, bekam die Familie Colloredo-Mansfeld das Schloss im Jahr 2003 zurück, das nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grundlage der so genannten Benes-Dekrete an den tschechoslowakischen Staat gefallen war. Dagegen wiederum legte das Staatliche Denkmalamt Beschwerde ein - und bekam nun vor dem Verfassungsgericht Recht.

Schloss Opocno  (Foto: CTK)
"In der 25 Seiten langen Urteilsbegründung wird unsere Einschätzung bis ins kleinste Detail bestätigt", sagt Milos Hosek, der Anwalt des Denkmalamtes.

Eines der Hauptargumente: Josef Colloredo-Mansfeld habe dereinst ein Formular ausgefüllt, in dem er sich zur deutschen Nationalität bekannte. Dies habe er 1945 selbst in seinem Lebenslauf angegeben, und damit sei er zur "national unzuverlässigen Person" geworden. Die Enteignung auf Grundlage der Benes-Dekrete sei also rechtmäßig erfolgt. Schönheitsfehler: Das Formular des Anstoßes selbst scheint in der Gerichtsakte gar nicht auf. Vlastimil Nedomlel, der Anwalt der Colloredo-Mansfeld-Erben:

"Ich werde das Urteil nicht bewerten. Ich sage nur so viel: Die Entscheidung, die hier getroffen wurde, muss ich akzeptieren. Und das heißt konkret: Wir werden weiterhin den Rechtsweg beschreiten - bis nach Strassburg."

Vorerst wurde der Fall aber einmal an die erste Instanz zurückverwiesen. In dem Eigentumsstreit hat jetzt wieder das Staatliche Denkmalamt Oberwasser. Jene Behörde übrigens, der die Familie Colloredo-Mansfeld das Schloss vermietet.