Plus öffentlicher Finanzen höher als erwartet

Foto: Filip Jandourek, Archiv des Tschechischen Rundfunks

Die Tschechische Republik hat 2016 zum ersten Mal einen Überschuss in den öffentlichen Haushalten erwirtschaftet.

Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Der tschechische Staat hat im vergangenen Jahr ein Plus von 35 Milliarden Kronen (1,35 Milliarden Euro) erzielt. Das entspricht 0,73 Prozent des BIP. Die Zahlen wurden am Mittwoch vom Tschechischen Statistikamt veröffentlicht.

Noch im April dieses Jahres hatte das Statistikamt mit einem Plus von 0,58 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gerechnet. 2016 war das erste Haushaltsjahr, in dem Tschechien ein Defizit der öffentlichen Finanzen in einen Überschuss umwandeln konnte. Für das laufende Jahr rechnet das Finanzministerium laut einer Prognose vom Juli mit einem Defizit in Höhe von 0,4 Prozent des BIP.

„Der höhere Überschuss gegenüber den Schätzungen vom April geht vor allem auf die aktualisierten Angaben über die Steuerannahmen zurück, insbesondere über die Einkommenssteuer bei juristischen Personen“, teilte das Tschechische Statistikamt mit.

Radovan Hauk | Foto: Archiv BDO
Die relative öffentliche Verschuldung lag Ende vergangenen Jahres bei 36,77 Prozent des BIP, Ende 2015 hatte sie bei 39,96 Prozent gelegen. Zur Senkung hat laut Experten der Anstieg des nominalen BIP beigetragen.

„Nach dem vorhergehenden raschen Anstieg der öffentlichen Verschuldung korrigiert das Finanzministerium nun die Lage. Der wichtigste Grund ist die Rückzahlung der in der Vergangenheit herausgegebenen staatlichen Schuldscheine. Diese Entwicklung ist selbstverständlich nur dank der aktuellen sehr günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich“, kommentierte der Analyst Radovan Hauk von der Beratungsfirma BDO.

Mit öffentlichen Finanzen werden die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Staates und seiner Untergliederungen bezeichnet, die zu Einnahmen und Ausgaben führen. Die Neuverschuldung eines EU-Mitgliedstaats darf laut den Maastricht-Kriterien nicht höher als bei drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen, für den öffentlichen Schuldenstand besteht die Obergrenze von 60 Prozent des BIP.