Das tschechische Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf
unterstützt, der die Polizei in Zukunft dazu berechtigen dürfte, einen
DNA-Test auch unter Anwendung von Gewalt zu entnehmen. Auf diese Weise
sollen die Polizisten in die Lage versetzt werden, gesuchte Straftäter
schneller zu identifizieren. Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, dass die
unter Verdacht stehende, beschuldigte bzw. verurteilte Person mithilfe
einer DNA-Probe auch dann überprüft und eventuell identifiziert werden
kann, wenn sie Widerstand leistet. Im Falle, dass nur ein begründeter
Verdacht vorliegt, benötigt die Polizei hierfür jedoch das
Einverständnis eines Staatsanwalts. Sollte jemand den Test verweigern,
so droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Kronen. Der Aussage der
Sprecherin des Innenministeriums Radka Ková"ová zufolge sei daher zu
erwarten, dass sich die betreffende Person der DNA-Entnahme lieber
freiwillig unterziehe. Das Amt zum Schutz von Personendaten hat jedoch
bereits am Donnerstag erste Bedenken gegen die Verabschiedung eines
solchen Gesetzes angemeldet.