Für September dieses Jahres plant die Verfassungskommission im
tschechischen Senat eine Anhörung über mögliche Folgen des europäischen
Verfassungsvertrages für die Verfassung der Tschechischen Republik.
Anlass dafür seien unterschiedliche Ergebnisse von Gutachten, die die
Kommission rund 30 Experten zum Auftrag gegeben hatte, verlautete am
Donnerstag aus dem Senat. Präsident Vaclav Klaus hatte bereits im
Februar ein Gutachten vom Verfassungsgericht angefordert. Danach soll
geklärt werden, ob die EU-Verfassung im Einklang mit der tschechischen
Verfassung steht. Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Pavel
Rychetsky, lehnte es damals ab, ein Gutachten zu erstellen, mit der
Begründung, das Gericht könne sich nur mit offiziellen Anträgen
befassen.