Die mittelalterliche Burg Kokorin, die sich seit den kommunistischen
Enteignungen in Staatsbesitz befindet und in die Liste der Nationalen
Kulturdenkmäler eingetragen ist, soll an die Erben des letzten
Eigentümers zurückgegeben werden. Das hat am Mittwoch das
Bezirksgericht in Melnik entschieden. Das Nationale Denkmalamt, das
gegen eine Rückgabe der Burg ist, hat noch die Möglichkeit, Einspruch
zu erheben. Erst im vergangenen Jahr hatte das Verfassungsgericht ein
Gesetz aufgehoben, das eine Restituierung von Nationalen
Kulturdenkmälern verbot.