Die Krankenversicherungen in Tschechien werden in Zukunft Auskünfte zur
Qualität und zum Preis von ärztlichen Leistungen erteilen müssen. Die
Patienten haben dann zum Beispiel das Recht zu erfahren, wie erfolgreich
jeweilige Heilbehandlungen in den einzelnen Abteilungen verschiedener
Krankenhäuser bisher waren. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der bereits
am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, ist vom tschechischen
Abgeordnetenhaus am Mittwoch in Prag verabschiedet worden. Außerdem
stimmten die Abgeordneten einem Gesetzentwurf zu, der es tschechischen
Wissenschaftlern ermöglicht, Forschungen an embryonalen Stammzellen
vornehmen zu können. Dem Entwurf zufolge dürfen solche Forschungen alsbald
an Eizellen vorgenommen werden dürfen, die im Rahmen der künstlichen
Befruchtung keine Verwendung mehr fanden oder beschädigt wurden. Jegliches
Klonen wird den Wissenschaftlern jedoch in dem neuen Gesetz streng
untersagt.