Der tschechische Rundfunk- und Fernsehrat hat am Freitag ein Verfahren
gegen den Fernsehsender Ceska televize (CT) eingeleitet, bei dem
überprüft werden soll, ob der öffentlich-rechtliche TV-Kanal nicht
gegen ein Gesetz verstoßen hat. Das entsprechende Gesetz schreibt vor,
dass im tschechischen öffentlichen Fernsehen von 6 bis 22 Uhr keine
Programme ausgestrahlt werden dürfen, die vulgäre und beleidigende
Inhalte haben. Es wird nachgeprüft, ob Ceska televize diese Verordnung
bei der Ausstrahlung eines Films am 18. Juni missachtet habe. Wie der
Vorsitzende des Rundfunk- und Fernsehrats, Vaclav Zak, gegenüber der
Nachrichtenagentur CTK mitteilte, ist es der erste Fall, bei dem sein
Organ aufgrund des neuen Paragrafen ein Verfahren gegen einen
Fernsehsender aufnimmt.