Drei Parteien haben eine Verfassungsbeschwerde über die Kommunalwahlen in
Prag eingereicht. Die Grünen (SZ), die Partei der Öffentlichen
Angelegenheiten (VV) und die Vereinigung unabhängiger Kandidaten mit den
Europäischen Demokraten (SNK ED) beschweren sich beim Verfassungsgericht
über die Aufteilung Prags in sieben Wahlbezirke bei den diesjährigen
Kommunalwahlen. Den drei Parteien zufolge wurden durch die Neuaufteilung
der Wahlbezirke kleinere Parteien benachteiligt. Die Maßnahme habe nach
Ansicht der drei Parteien die Bürgerdemokraten (ODS) und die
Sozialdemokraten (ČSSD) begünstigt. Das Prager Wahlrecht sei von den
großen Parteien gezielt zu ihren Gunsten geändert worden, heißt es in
der Beschwerde. Der Parteichef der Grünen Ondřej Liška hofft, dass sich
das Verfassungsgericht mit der Beschwerde sehr sorgfältig befassen wird.
Den Vorschlag zur Annullierung der Wahlresultate in Prag, den die Parteien
zuvor dem Prager Stadtgericht vorgelegt hatten, wurde abgelehnt. Die
Verfassungsbeschwerde stellt die letzte Möglichkeit dar, um die
Kommunalwahlen in Prag zu annullieren. Gewonnen hat die Wahlen zum Prager
Stadtrat die TOP 09, eine Koalition gebildet haben jedoch die ODS und die
ČSSD.