Der Kauf von Wählerstimmen, zu dem es bei den Kommunalwahlen in der
nordböhmischen Stadt Krupka / Grauben gekommen ist, verstößt gegen die
Gesetze. Der Wählerwille, der korrumpiert werde, könne nicht unabhängig
sein, urteilte das tschechische Verfassungsgericht am Dienstag. Die
Entscheidung über den Wahlbetrug wird damit an das Kreisgericht in Ústí
nad Labem / Aussig zur neuen Behandlung zurückgegeben. Die Wahlen müssen
in der gesamten Stadt mit rund 15.000 Einwohnern wiederholt werden, haben
die Verfassungsrichter indes bereits festgelegt. Das Kreisgericht hatte
ursprünglich eine Wahlwiederholung nur für die drei betroffenen
Wahlbezirke in Krupka angeordnet.
Bei den Kommunalwahlen im Oktober sollen in Krupka sozial schwache Wähler
mit umgerechnet jeweils 14 Euro bestochen worden sein, um für bestimmte
Parteien zu stimmen. Sieger der Wahlen in der Stadt wurde eine unabhängige
Wählervereinigung, gegen den angeblichen Wahlbetrug hatten die
unterlegenen Parteien Einspruch eingelegt. Bei den Parlamentswahlen ist in
Tschechien der Stimmenkauf eindeutig verboten, bei den Kommunalwahlen haben
bisher die Gerichte unterschiedlich geurteilt.