Ärzte, die nach dem Weggehen ihrer Kollegen aus den Krankenhäusern nach
1. März die Patienten behandeln werden, werden im Falle von
Patientenbeschwerden, geschützt. Sie werden Gesundheitsminister Leoš
Heger zufolge keine strafrechtliche oder andere Verantwortung wegen ihrer
eventuellen Überbelastung und den schwierigen Arbeitsbedingungen tragen.
Das sagte Heger am Montag gegenüber den Medien. Falls sich dann Patienten
über Ärzte vor Gericht beschweren würden, würde das Ministerium den
Ärzten Anwälte zur Verfügung stellen. „Wenn sich ein Arzt aus
Kapazitätsgründen in der äußersten Notlage befindet, in dem er seine
Tätigkeit nicht entsprechend ausüben kann, ist er laut dem Zivilgesetz-
sowie dem Strafgesetzbuch von der Verantwortung entbunden, “ informierte
der stellvertretende Gesundheitsminister Martin Plíšek. Das bedeute, der
Arzt trage nicht die Verantwortung in vollem Maß, so der Vizeminister. In
den Krankenhäusern könnte ab März ein Fünftel der Ärzte fehlen.