Die Ablehnung der Registrierung der Sudetendeutschen Landsmannschaft in
Böhmen, Mähren und Schlesien durch das Innenministerium war nicht
rechtens. Das entschied am Donnerstag das Stadtgericht Prag, wie der Server
Lidovky.cz berichtet. Im Jahr 2009 hatte das Innenministerium abgelehnt,
die unter anderem von Tschechen gegründete sudetendeutsche Vereinigung zu
registrieren, da diese angeblich ihn ihren Zielen verfassungsfeindlich sei
und gegen Gesetze verstoße. Das Argument bezog sich insbesondere auf eine
Abschaffung der so genannten Beneš-Dekrete, die nach dem Zweiten Weltkrieg
die Grundlage zur Vertreibung der deutschstämmigen Bevölkerung in der
Tschechoslowakei waren. Laut Gerichtsurteil reiche diese vage Begründung
nicht zur Ablehnung der Registrierung aus.
Vertreter der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Böhmen, Mähren und
Schlesien sprachen von einem Triumph der Gerechtigkeit und kündigten an,
die Arbeit sofort aufzunehmen.