Der oberste Gerichtshof in Brünn hat der Beschwerde einer Roma
stattgegeben, die vor dem oberen Gericht in Olmütz / Olomouc auf
Schadensersatz wegen einer ungewollten Sterilisation im Stadtkrankenhaus
von Ostrau / Ostrava geklagt hatte. Die Richter hatten ihr nur eine
Entschuldigung zugestanden, eine finanzielle Entschädigung aber aufgrund
von Verjährung abgelehnt. Der Fall geht nun zurück an das Gericht in
Olomouc, das ihn erneut verhandeln muss. Die Sterilisation fand im Jahr
1997 statt. Die Frau gab an, vor der Geburt ihrer zweiten Tochter im
Operationssaal nur die Zustimmung zum Kaiserschnitt unterschrieben zu
haben, nicht aber zur Sterilisation. Sie hatte geglaubt, man habe ihr ein
Gerät zur Empfängnisverhütung implantiert. Erst sieben Jahre später,
als sie einen Arzt bitten wollte, das Gerät zu entfernen, habe sie die
Wahrheit erfahren.
In Tschechien gibt es mehrere ähnliche Fälle. Über die Sterilisationen
von Roma-Frauen wird in Tschechien aber erst seit 2004 öffentlich
diskutiert, nachdem das europäische Zentrum für die Rechte der Roma
Hinweise auf Zwangssterilisationen veröffentlichte.