Tschechien will die Privatisierungserlöse der Energie- und Bergbaufirma
Mostecká uhelná společnost (MUS) aus der Schweiz zurückhaben. Es
handelt sich um 12 Milliarden Kronen (600 Millionen Schweizer Franken), die
von den Schweizer Behörden wegen möglicher Geldwäsche blockiert wurden.
Vor drei Wochen hat das Schweizer Bundesstrafgericht ein Verfahren in dem
Fall aufgenommen, bei dem sieben Menschen angeklagt sind. Wie Premier Petr
Nečas am Freitag mitteilte, kommen bei der Rückforderung des Geldes vier
unterschiedliche Szenarien in Frage. Im Spiel seien sowohl, sich dem
laufenden Verfahren als geschädigte Partei anzuschließen, als auch ein
eigenes zivilrechtliches Verfahren anzustrengen. Eine Entscheidung über
das Vorgehen soll bis in drei Wochen fallen. Der tschechische Staat wird
dazu eine Schweizer Anwaltskanzlei zu Rate ziehen.
Tschechien hat bisher nicht auf die Aufforderung der Schweizer
Bundesanwaltschaft reagiert, sich dem Strafverfahren als geschädigte
Partei anzuschließen. Die Schweizer Behörden hätten die tschechische
Regierung seit Sommer 2010 über die Möglichkeit informiert, sich als
Privatklägerin zu konstituieren, teilte die Schweizer Bundesanwaltschaft
gegenüber Radio Prag mit. Dafür müsse eine entsprechende Erklärung bis
zum Abschluss des Vorverfahrens abgegeben werden. Im Strafverfahren sollen
sieben Menschen angeklagt werden, die überwiegend tschechische
Staatsbürger sind. Ihnen werden unter anderem Geldwäsche und Betrug
vorgeworfen.