Die Union der tschechischen Staatsanwälte hat konkrete Punkte der
Amnestie kritisiert, die Staatspräsident Václav Klaus am Neujahrstag
verkündet hatte. Die Staatsanwälte wenden sich vor allem gegen die
allgemeine Einstellung von Strafverfahren, die sich mehr als acht Jahre
hinziehen und bei denen das Strafmaß zehn Jahre nicht überschreitet.
Klaus hatte diesen Schritt mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet. Die
tschechischen Staatsanwälte weisen jedoch darauf hin, dass der
Menschengerichtshof von Fall zu Fallentscheidet, wohingegen Klaus allgemein
diese Fälle einstellen lässt. Auch die Beschränkung auf ein Strafmaß
von bis zu zehn Jahren hält die Union für zu großzügig. Darunter
würden auch schwere Wirtschaftsverbrechen fallen, heißt es in einem
Schreiben des Präsidiums der Staatsanwälte-Union.
Staatspräsident Klaus hatte in seiner Rede zu Neujahr eine große
Teilamnestie verkündet. Sie bezieht sich vor allem auf Straftäter, die
vor dem 1. Januar 2013 verurteilt wurden und bis zu einem Jahr Haft
erhalten haben, aber auch auf weitere Straftäter. Die Amnestie wurde wegen
ihres Umfangs sofort von vielen Seiten kritisiert.