Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Pavel Rychetský, ist sich nicht
sicher, ob es in der Kompetenz des Gerichts liegt, die vom
Staatspräsidenten ausgesprochene Amnestie zu überprüfen. Rychetský
zufolge sei zudem unklar, ob Senatoren das Recht haben, eine
Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Staatsoberhauptes
einzureichen. Das sagte Rychetský am Sonntag gegenüber dem privaten
TV-Sender Prima. In der tschechischen Verfassungsjustiz gebe es keinen
Präzedenzfall dafür, erklärte er.