Das Prager Stadtgericht hat in einer Verfassungsbeschwerde beantragt, die
Neujahrsamnestie von Staatspräsident Václav Klaus als Ganzes aufzuheben.
Die Amnestie sei insgesamt verfassungswidrig, weil sie zuvor nicht von der
Regierung bei der Kabinettssitzung behandelt wurde, heißt es in dem
Antrag, der am Mittwoch auf den Webseiten des Verfassungsgerichts
veröffentlicht wurde. Das Stadtgericht schlägt allerdings eine
Alternative vor. Demnach sollten die Verfassungsrichter in Brno / Brünn
zumindest jene Passagen streichen, mit denen die Einstellung von
Strafverfahren ermöglicht wurde.
Die Neujahrsamnestie war nur von Premier Petr Nečas gegengezeichnet
worden, laut den bisherigen Informationen war sie aber nicht dem
Regierungskabinett als Ganzes vorgelegt worden. Premier Nečas sagte am
Mittwoch gegenüber Journalisten, bei den beiden Amnestien des früheren
tschechischen Präsidenten Václav Havel aus den Jahren 1993 und 1998 sei
in derselben Weise vorgegangen worden.