Das Verfassungsgericht in Brünn hat am Dienstag den Vorschlag des Prager
Stadtgerichts abgelehnt, die Neujahrsamnestie von Staatspräsident Václav
Klaus als Ganzes aufzuheben. Das Prager Stadtgericht hat dies in einer
Verfassungsbeschwerde beantragt. Die Amnestie sei insgesamt
verfassungswidrig, weil sie zuvor nicht von der Regierung bei der
Kabinettssitzung behandelt wurde, hieß es in dem Antrag des Stadtgerichts.
Eine Bedingung einer Verfassungsbeschwerde sei eine reelle Umsetzung der
angefochtenen Rechtsvorschrift. Diese Bedingung sei nicht erfüllt worden,
begründete der Protokollleiter des Verfassungsgerichts Vlastimil
Göttinger den Beschluss.
Die Verfassungsrichter befassen sich dennoch weiterhin mit der
Verfassungsbeschwerde einer Senatorengruppe, die gegen einen Teil der
Amnestie gerichtet ist. Die Senatoren wollen die Entscheidung anfechten,
mit der der Präsident angeordnet hatte, jene strafrechtlichen Verfolgungen
einzustellen, die länger als acht Jahre dauern und bei denen höchstens
zehn Jahre Gefängnis drohen.