Das Abgeordnetenhaus hat in erster Lesung eine Verfassungsnovelle
verabschiedet, nach der zu Gefängnisstrafen verurteilte Parlamentarier ihr
Mandat verlieren sollen. Der Verlust des Mandats ist jedoch nicht bei
Bewährungsstrafen geplant und soll erst wirksam werden, wenn ein
rechtskräftiges Urteil vorliegt. Die Novelle wird als Nächstes in den
Ausschüssen behandelt. Sie kann bei einer Verabschiedung frühestens zur
nächsten Legislaturperiode in Kraft treten, die nächsten regulären
Parlamentswahlen finden in Tschechien im Frühjahr 2014 statt.
Die Verfassungsnovelle wurde von der Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses,
Miroslava Němcová, eingebracht. In ihrer Begründung schreibt sie, „die
Rechte und Pflichten eines Abgeordneten oder Senators“ ließen sich „im
Strafvollzug nicht geregelt wahrnehmen“. Hintergrund ist der Fall des
Abgeordneten Roman Pekárek. Der frühere bürgerdemokratische Politiker
muss wegen Bestechung eine fünfjährige Haftstrafe antreten, lehnt aber
die Niederlegung seines Mandats ab.