Das Prager Stadtgericht bestätigte am Dienstag das Urteil, mit dem der
Chef der oppositionellen Partei der Öffentlichen Angelegenheiten (VV) Vít
Bárta und der Abgeordnete Jaroslav Škárka freigesprochen worden sind.
Das Gericht lehnte die Berufung der Staatsanwältin ab, die die beiden
Politiker der Korruption beschuldigte. Das jetzige Urteil ist
rechtskräftig.
Der Staatsanwältin zufolge hatte Bárta zwei seinen damaligen
Parteikollegen Geld dafür gegeben, dass sie ihm gegenüber loyal bleiben
und seine Interessen in der VV-Partei vertreten. Škárka nahm das
Bestechungsgeld an und benutzte auch einen Teil der Summe. Bárta, der
wegen dem Fall vom Posten des Verkehrsministers zurücktrat behauptete, er
habe das Geld seinen Parteikollegen nur geliehen. Die beiden Politiker
wurden von einem Prager Bezirksgericht zwar verurteilt, das
Berufungsgericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die beiden Politiker keine
Straftat begingen. Das Stadtgericht hat nun das Urteil bestätigt, mit dem
sie freigesprochen wurden.
Das Urteil kann nur noch der oberste Staatsanwalt beim Obersten Gericht
angreifen.