Gesetzgeber, die in Haft sitzen, verlieren zukünftig ihren Anspruch auf
Entlohnung und die Erstattung der Kosten, die sie als gewählte
Parlamentsvertreter haben. Das sieht eine Novelle zum Gesetz über die
Besoldung von konstitutionellen Beamten vor, die am Freitag im
tschechischen Abgeordnetenhaus in Prag verabschiedet wurde.
Parlamentariern, die sich strafbar gemacht haben, sollen zudem alle
anderen
Begünstigungen wie beispielsweise ihr Büro in der jeweiligen Region
gestrichen werden. Für die Gesetzesänderung stimmten 119 von 134
anwesenden Abgeordneten. Die Novelle wird nun im Senat behandelt.