Im Fall möglicher Bestechung um den Abgeordneten David Rath hat das
Kreisgericht in Prag entschieden, dass die Angeklagte Kateřina Pancová
aus der Untersuchungshaft entlassen werden kann. Die ehemalige Leiterin des
Klinikums Kladno hatte ihren Antrag auf Haftentlassung unter anderem damit
begründet, dass ihr Vater schwer erkrankt sei. Die Staatsanwaltschaft
erhob allerdings Einspruch, deswegen muss nun der Obere Gerichtshof für
Prag entscheiden. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass bei Pancová wie bei
den übrigen Angeklagten weiter Fluchtgefahr drohe.
Laut der Anklage sollen Rath, Pancová und weitere neun Leute mehrere
Ausschreibungen für öffentliche Aufträge im Kreis Mittelböhmen
manipuliert haben. Die Bestechungssummen haben die Beteiligten angeblich
untereinander aufgeteilt. Der Prozess vor dem Kreisgericht in Prag hat vor
rund drei Wochen begonnen.