Der tschechische Ex-Premier Petr Nečas (ODS) darf auch wegen eventueller
Straftaten, die er vor der Auflösung des Abgeordnetenhauses beging, der
Strafverfolgung ausgesetzt werden. Die Immunität bezog sich nur auf die
Reden im Abgeordnetenhaus. So lautet das Urteil des Obersten Gerichtshofs
in Brünn. Im Fall der ehemaligen Abgeordneten der Demokratischen
Bürgerpartei (ODS), Fuksa, Šnajdr und Tluchoř, entschied der Oberste
Gerichtshof, dass sie für eventuelle Straften nicht bestraft werden
können, die sie begangen, bevor sie im November letzten Jahres ihre
Abgeordneten-Mandate niedergelegt haben. Dies teilte ein Sprecher des
Obersten Gerichtshofs am Donnerstag mit. Mit dieser Entscheidung wies der
Gerichtshof den Vorschlag von Staatsanwalt Ivo Ištvan zurück, der das
Strafverfahren gegen die Ex-Abgeordneten fortsetzen wollte. Ihm zufolge
wurden den Abgeordneten im Gegenzug für die Niederlegung ihrer
Abgeordneten-Mandate lukrative Posten in Staatsbetrieben zugesagt. Laut
Ištvan handelte es sich um eine bestimmte Form von Bestechung. Der
Ex-Premier, der den Abgeordneten diese Posten angeboten haben soll, darf
der Strafverfolgung ausgesetzt werden. Ištvan lehnte es ab, das Urteil zu
kommentieren.