Die Enkelin des tschechoslowakischen Illustrators Zdeněk Miler, Karolína
Milerová, verfügt über keinerlei Markenrechte an der beliebten
Kunstfigur des „Kleinen Maulwurfs“. Dies bestätigte das Prager
Obergericht in einem Urteil am Montag. Einen entsprechenden Vertrag, den
die Miler-Erbin 2011 kurz vor dessen Tod mit ihrem Großvater abgeschlossen
hatte, erklärte das Gericht für ungültig. Das rechtskräftige Urteil
spricht Karolína Milerová das Recht ab, Lizenzen an dem berühmten
Zeichentricktier zu vergeben.
Das Prager Obergericht gab damit als letzte Instanz der Nachlassverwalterin
von Zdeněk Miler, Milena Fišerová, Recht. Die Juristin befand sich seit
dem Tod des Künstlers in einem Rechtsstreit mit dessen Enkelin. Miler
schuf den „Kleinen Maulwurf“ im Jahr 1957, wobei die Abenteuer des
kleinen schwarzen Tierchens und seiner Freunde weltweite berühmt und
beliebt wurden.