Tschechiens Oberster Staatsanwalt, Pavel Zeman, hat die Behauptung
zurückgewiesen, hierzulande seien Strafverfahren auf Bestellung möglich.
Eine Anklage ohne ein nachgewiesenes Vergehen sei prinzipiell
ausgeschlossen, so Zeman. Versuche in dieser Richtung würden selbst zur
Anklage gebracht, und dies sei auch bereits geschehen, sagte der Oberste
Staatsanwalt.
Damit wandte sich Zeman gegen Behauptungen der neuen Justizministerin,
Marie Benešová. Diese hat vor kurzem gesagt, dass sie von entsprechenden
Fällen Kenntnis habe. Als Beraterin von Staatspräsident Miloš Zeman will
Benešová diese in einem Bericht dokumentiert haben. Die parteilose
Ministerin hat sich jedoch geweigert, den Bericht zu veröffentlichen.